RS OGH 1980/12/17 6Ob749/80

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Veröffentlicht am 17.12.1980
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Norm

ZPO §224 Abs1 Z5
ZPO §507 Abs1

Rechtssatz

Ungeachtet der bindenden Verneinung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ist zur Beurteilung der Revisionsfrist das Rechtsverhältnis, aus dem das Klagebegehren abgeleitet wurde, der Prüfung zu unterziehen, ob es als Dienstverhältnis im Sinne des § 224 Abs 1 Z 5 ZPO zu werten ist. Ein Vertrag einer fünfköpfigen Kapelle zum Spiel mit fixer Tagesgage und Verpflegung und Unterkunft als Naturalleistung unterliegt dem weiten Begriff des Dienstvertrages nach § 224 Abs 1 Z 5 ZPO.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 749/80
    Entscheidungstext OGH 17.12.1980 6 Ob 749/80
    Veröff: Arb 9928

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037418

Dokumentnummer

JJR_19801217_OGH0002_0060OB00749_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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