Norm
ZPO §224 Abs1 Z5Rechtssatz
Ungeachtet der bindenden Verneinung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit ist zur Beurteilung der Revisionsfrist das Rechtsverhältnis, aus dem das Klagebegehren abgeleitet wurde, der Prüfung zu unterziehen, ob es als Dienstverhältnis im Sinne des § 224 Abs 1 Z 5 ZPO zu werten ist. Ein Vertrag einer fünfköpfigen Kapelle zum Spiel mit fixer Tagesgage und Verpflegung und Unterkunft als Naturalleistung unterliegt dem weiten Begriff des Dienstvertrages nach § 224 Abs 1 Z 5 ZPO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037418Dokumentnummer
JJR_19801217_OGH0002_0060OB00749_8000000_001