Norm
ABGB §94Rechtssatz
Bei Auflösung der Ehe ist die Fortgeltung der im § 94 ABGB ausgedrückten Rechtsregelung für die Unterhaltsverpflichtung angeordnet - nicht aber eine Versteinerung der im Zeitpunkt der Scheidung tatsächlich geleisteten Beiträge (auch nicht als Minimum).Bei Auflösung der Ehe ist die Fortgeltung der im Paragraph 94, ABGB ausgedrückten Rechtsregelung für die Unterhaltsverpflichtung angeordnet - nicht aber eine Versteinerung der im Zeitpunkt der Scheidung tatsächlich geleisteten Beiträge (auch nicht als Minimum).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009554Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2011