RS OGH 1981/1/15 7Ob504/81

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Veröffentlicht am 15.01.1981
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Norm

EVO BGBl 1967/170 idF BGBl 1977/163 §6 Abs4

Rechtssatz

Begünstigungen der im § 6 Abs 4 EVO genannten Art sind den Tarifen gegenübergestellt worden und sohin nicht Bestandteil des Tarifs selbst. Auf sie hat nur ein bestimmter Vertragspartner bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Anspruch.Begünstigungen der im Paragraph 6, Absatz 4, EVO genannten Art sind den Tarifen gegenübergestellt worden und sohin nicht Bestandteil des Tarifs selbst. Auf sie hat nur ein bestimmter Vertragspartner bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Anspruch.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 504/81
    Entscheidungstext OGH 15.01.1981 7 Ob 504/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0058476

Dokumentnummer

JJR_19810115_OGH0002_0070OB00504_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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