RS OGH 1981/1/19 Bkd37/80

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Veröffentlicht am 19.01.1981
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Norm

DSt 1872 §2 G

Rechtssatz

Der gegenüber einem Richter leichtfertig erhobene Vorwurf einer schweren Pflichtwidrigkeit, die diesen disziplinär verantwortlich machen würde (hier: Vorwurf der Manipulation eines auf Schallträger aufgenommenen Verhandlungsprotokolls) begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 37/80
    Entscheidungstext OGH 19.01.1981 Bkd 37/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0055195

Dokumentnummer

JJR_19810119_OGH0002_000BKD00037_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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