Norm
DSt 1872 §2 GRechtssatz
Der gegenüber einem Richter leichtfertig erhobene Vorwurf einer schweren Pflichtwidrigkeit, die diesen disziplinär verantwortlich machen würde (hier: Vorwurf der Manipulation eines auf Schallträger aufgenommenen Verhandlungsprotokolls) begründet die Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0055195Dokumentnummer
JJR_19810119_OGH0002_000BKD00037_8000000_001