Norm
ABGB §364 ARechtssatz
Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des § 364 a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt.Eine baubehördliche Genehmigung (zur Grundstücksvertiefung) ist nicht als Genehmigung im Sinne des Paragraph 364, a ABGB anzusehen und schließt die Rechtswidrigkeit der Schädigung des Nachbarn nicht aus, denn die privatrechtlichen Beziehungen werden von ihr nicht geregelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0010503Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.12.2022