RS OGH 1981/12/15 6Ob508/81, 5Ob615/81

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Veröffentlicht am 28.01.1981
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Rechtssatz

Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der an Stelle der Pflege und Erziehung die Elternrechte des § 144 ABGB der Mutter übertragen wurden, ist keine bestätigende Entscheidung.Die Entscheidung des Rekursgerichtes, mit der an Stelle der Pflege und Erziehung die Elternrechte des Paragraph 144, ABGB der Mutter übertragen wurden, ist keine bestätigende Entscheidung.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 508/81
    Entscheidungstext OGH 28.01.1981 6 Ob 508/81
  • 5 Ob 615/81
    Entscheidungstext OGH 15.12.1981 5 Ob 615/81
    Ähnlich; Beisatz: Ebenso, wenn das Rekursgericht die Vermögensverwaltung von der vom Erstgericht verfügten gänzlichen Entziehung der Elternrechte ausnimmt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0084918

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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