Rechtssatz
Auch formelle Entscheidungen betreffend die Belohnung des Vormundes sind Entscheidungen über den Kostenpunkt iSd § 14 Abs 2 AußStrG, die vor dem OGH nicht aufgefochten werden können.Auch formelle Entscheidungen betreffend die Belohnung des Vormundes sind Entscheidungen über den Kostenpunkt iSd Paragraph 14, Absatz 2, AußStrG, die vor dem OGH nicht aufgefochten werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009334Dokumentnummer
JJR_19810129_OGH0002_08000B00550_8000000_001