Norm
ABGB §918 IaRechtssatz
Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß "Beanstandungen" innerhalb von 8 Tagen schriftlich erfolgen müßten bezieht sich nur auf Sachmängel der Ware (arg. "Mängelrügen"), und erfaßt daher einen Erfüllungsmangel infolge einer Falschlieferung nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0018291Dokumentnummer
JJR_19810210_OGH0002_0050OB00735_8000000_001