Norm
MG §19 Abs2 Z11 ARechtssatz
Der den geltend gemachten Kündigungsgrund ausschließende Eintritt eines nahen Angehörigen in die Mietrechte gemäß § 19 Abs 2 Z 11 MG ist von dem hinsichtlich aller Tatumstände zu behaupten und zu beweisen, der sich darauf beruft.Der den geltend gemachten Kündigungsgrund ausschließende Eintritt eines nahen Angehörigen in die Mietrechte gemäß Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG ist von dem hinsichtlich aller Tatumstände zu behaupten und zu beweisen, der sich darauf beruft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0040044Dokumentnummer
JJR_19810211_OGH0002_0060OB00817_8000000_001