Norm
ABGB §828Rechtssatz
Dem Miteigentümer steht das nur durch den Mitgebrauch des anderen Teilhabers beschränkte Gebrauchsrecht an der ganzen im Miteigentum stehenden Sache ( PKW ) zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0013193Dokumentnummer
JJR_19810212_OGH0002_0070OB00735_8000000_002