RS OGH 2015/2/25 4Ob6/81, 9ObA164/87, 9ObA200/87, 9ObA172/93, 9ObA38/94, 9ObA603/93, 8ObA279/94, 9Ob

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1981
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Norm

GeneralkollV über den Begriff des Entgelts §2
UrlG §6
UrlG §6 Abs3

Rechtssatz

Der Arbeitnehmer soll durch den Urlaubsantritt keinen wirtschaftlichen Nachteil erleiden; er soll daher das vor dem Urlaubsantritt regelmäßig bezogene Entgelt in grundsätzlich gleicher Höhe für die Zeit seines Urlaubes weiterbeziehen (so schon 4 Ob 59, 60/80).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0064264

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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