RS OGH 1981/2/17 4Ob165/80 (4Ob166/80), 8ObA11/01b, 7Ob6/04i, 8Ob6/22y

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Veröffentlicht am 17.02.1981
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Norm

ZPO §41 C2
ZPO §41 E
ZPO §187

Rechtssatz

Werden mehrere Verfahren zuerst verbunden, dann aber nur mehr hinsichtlich einzelner Verfahren fortgesetzt, sind die Kosten zwar zunächst auf der Grundlage des gesamten Streitwertes zu berechnen, dann aber auf die einzelnen Streitsachen aufzuteilen und den siegreichen Kläger somit nur nach dem Verhältnis ihrer noch streitverfangenen Ansprüche zum jeweiligen Gesamtstreitwert zuzuerkennen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035812

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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