Norm
ABGB §1220Rechtssatz
Vor Entstehung des Anspruches auf Bestellung des Heiratsgutes und nicht in der Absicht seiner Vereitelung bewirkte Vermögensverringerungen oder Versäumung der Vermögensbildung, sei es auch aus reiner Liberalität gegenüber Dritten, sei es aus Unwirtschaftlichkeit, Interessenlosigkeit oder Unfähigkeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten, führen grundsätzlich nicht zu einer Veranschlagung in der Bemessungsgrundlage nach einem hypothetischen Vermögensstand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022317Dokumentnummer
JJR_19810218_OGH0002_0060OB00502_8100000_001