RS OGH 1981/2/24 5Ob534/81

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Veröffentlicht am 24.02.1981
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Norm

ABGB §276 Ib

Rechtssatz

Kann bei einer Aufkündigung trotz zeitgerechter Anbringung die Zustellung nicht mehr rechtzeitig bewirkt werden, so würden die dem Bestandgeber zustehenden Kündigungsrechte in ihrem Gang trotz Bekanntheit des Aufenthaltsortes des Bestandnehmers gehemmt, zumal unter Hemmung von Rechtsansprüchen grundsätzlich auch deren nicht rechtzeitige Durchsetzbarkeit gegen den Abwesenden ohne die Bestellung eines Abwesenheitskurators zu verstehen ist. Dennoch aber keine Kuratorbestellung, wenn die Zustellung "ohne weiters möglich" ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 534/81
    Entscheidungstext OGH 24.02.1981 5 Ob 534/81
    Veröff: MietSlg 33010

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0049235

Dokumentnummer

JJR_19810224_OGH0002_0050OB00534_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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