RS OGH 2008/9/24 5Ob508/81, 2Ob11/08v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.1981
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Norm

ABGB §879 CI
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Ein gegen Statuten verstoßender Vertrag ist - zum Unterschied von einem gegen ein gesetzliches Verbot verstoßenden - keineswegs nichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0016859

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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