RS OGH 1981/2/24 5Ob525/81, 5Ob588/82, 1Ob649/83 (1Ob650/83)

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Veröffentlicht am 24.02.1981
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Norm

ABGB §98
ABGB §100
ABGB §1175 F

Rechtssatz

Die tatkräftige Mitarbeit des einen Ehegatten im Unternehmen für sich spricht selbst dann, wenn sie über den Rahmen seiner ehelichen Beistandspflicht hinausgegangen sein sollte, nicht eindeutig dafür, er habe diese Mitarbeit als Mitgesellschafter des anderen Ehegatten einbringen wollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009598

Dokumentnummer

JJR_19810224_OGH0002_0050OB00525_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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