RS OGH 1981/2/25 6Ob536/81, 6Ob273/02v

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Veröffentlicht am 25.02.1981
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Norm

ABGB §785

Rechtssatz

Wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verweisung eines Angehörigen auf seinen Pflichtteilsanspruch die Berücksichtigung von Schenkungen im Sinne des §785 ABGB nicht als von seinem Willen mitumfaßt erkennen läßt, muß jedenfalls davon ausgegangen werden, daß ihm die ehestmögliche Klarheit und Gewißheit für den eingesetzten Erben näher lag als eine zeitliche Ausdehnung der Anspruchsverfolgung im Interesse des Noterben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012928

Dokumentnummer

JJR_19810225_OGH0002_0060OB00536_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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