RS OGH 1981/2/26 8Ob263/80

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Veröffentlicht am 26.02.1981
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Norm

ABGB §1325 E5

Rechtssatz

Zuspruch von S 400000,--; Neunzehnjähriger, der neben einem schweren Schädelhirntrauma insgesamt acht Knochenbrüche erlitten und außerdem schwere Verbrennungen davontrug. Infolge der Schädigung von zwölf Hirnnerven fiel der Geruchsinn aus, trat eine Erblindung des linken Auges ein und erfolgte eine völlige Ertaubung am linken Ohr. Die Persönlichkeitsstruktur des Klägers ist nahezu zerstört. Er wurde durch den Unfall haltlos, weichlich, egozentrisch und asozial.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 263/80
    Entscheidungstext OGH 26.02.1981 8 Ob 263/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0031204

Dokumentnummer

JJR_19810226_OGH0002_0080OB00263_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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