RS OGH 1981/3/4 1Ob36/80 (1Ob37/80)

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Veröffentlicht am 04.03.1981
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Norm

ZPO §234

Rechtssatz

Trotz Erbteilung, die eine Forderung nur einem Teil der Erben zukommen ließ, haben nach der Einantwortung des Nachlasses alle Erben den von der Verlassenschaft geführten Prozeß um die Forderung fortzusetzen, wenn nicht die Rechtserwerber allein mit Zustimmung der Gegenpartei in den Rechtsstreit eintraten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 36/80
    Entscheidungstext OGH 04.03.1981 1 Ob 36/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0039208

Dokumentnummer

JJR_19810304_OGH0002_0010OB00036_8000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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