Norm
ABGB §97Rechtssatz
Der durch Austausch des Wohnungsschlosses der Ehewohnung in seinem dringenden Wohnungsbedürfnis verletzte Ehegatte hat gegen den über die Wohnung verfügungsberechtigten anderen Ehegatten den im streitigen Verfahren durchzusetzenden Anspruch auf tunlichste Wiederherstellung des früheren Zustandes (hier: Herausgabe eines Schlüssels). Der Anspruch kann auch durch EV gesichert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009561Im RIS seit
04.03.1981Zuletzt aktualisiert am
08.09.2023