RS OGH 1981/3/10 5Ob783/80, 1Ob526/88

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Veröffentlicht am 10.03.1981
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Norm

ABGB §863 FII
MG §19 C
MRG §30 Abs1 C

Rechtssatz

Aus der Tatsache der Annahme von Mietzinszahlungen ist jedenfalls dann, wenn der Bestandgeber seine Rechtsposition klar und unmißverständlich dem Mieter gegenüber ausgedrückt hat, kein stillschweigender Verzicht auf das Kündigungsrecht abzuleiten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014430

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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