Norm
NO §19Rechtssatz
Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in § 143 RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen Notare nach der auf Grund einer schriftlich angezeigten unbedingten Zurücklegung durch das BMJ erfolgten Enthebung des Disziplinarbeschuldigten von seinem Amt welche der in Paragraph 143, RDG angeführten "Bewilligung des Austrittes aus dem Dienstverhältnis" gleichzusetzen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0071133Dokumentnummer
JJR_19810311_OGH0002_0000DS00005_7900000_001