RS OGH 1981/3/12 6Ob553/81

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Veröffentlicht am 12.03.1981
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Norm

ABGB §1296

Rechtssatz

Ist erwiesen, daß nur eine bestimmte Person allein oder im Zusammenwirken mit anderen den Schaden adäquat kausal verursachte, ist damit auch bereits die Vermutung nach § 1296 ABGB erschüttert und es obliegt dem Verursacher, seine Schuldlosigkeit nachzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 553/81
    Entscheidungstext OGH 12.03.1981 6 Ob 553/81
    Veröff: JBl 1982,375

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0026157

Dokumentnummer

JJR_19810312_OGH0002_0060OB00553_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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