Rechtssatz
Der Eintritt eines dem Tatbild entsprechenden Erfolgs in Österreich muss vom Tätervorsatz nicht umfasst sein. Insoweit stellt die inländische Gerichtsbarkeit eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025