RS OGH 2025/10/15 12Os11/81; 13Os4/13g; 13Os82/25w

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Veröffentlicht am 12.03.1981
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Rechtssatz

Der Eintritt eines dem Tatbild entsprechenden Erfolgs in Österreich muss vom Tätervorsatz nicht umfasst sein. Insoweit stellt die inländische Gerichtsbarkeit eine objektive Bedingung der Strafbarkeit dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0092090

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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