Norm
StGB §164 Abs1 Z2Rechtssatz
"Ansichbringen" erfordert eine Handlung, durch die sich der Täter im Einverständnis mit dem Vortäter die Verfügungsgewalt über eine (hehlereitaugliche) Sache verschafft, gleichgültig, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich, auf Dauer oder vorübergehend erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095481Dokumentnummer
JJR_19810324_OGH0002_0090OS00028_8100000_003