RS OGH 2016/9/29 2Ob218/80, 9Ob6/16x

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Veröffentlicht am 24.03.1981
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Rechtssatz

In einem Verfahren gegen Solidarschuldner, in dem es ja nicht um den internen Ausgleich zwischen ihnen geht, ist das Ausmaß ihrer einzelnen Verschuldensquoten ohne Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 218/80
    Entscheidungstext OGH 24.03.1981 2 Ob 218/80
    Veröff: ZVR 1982/136 S 109
  • RS0026678">9 Ob 6/16x
    Entscheidungstext OGH 29.09.2016 9 Ob 6/16x
    Auch; Beisatz: Ein allfälliger interner Ausgleich zwischen Solidarschuldnern ist nicht Gegenstand des Verfahrens des Geschädigten gegen die Solidarschuldner. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0026678

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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