RS OGH 1981/3/30 6Ob813/80 (6Ob814/80), 2Ob627/87

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Veröffentlicht am 30.03.1981
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Norm

ABGB §1294

Rechtssatz

Zur Abwendung des Schadens müssen alle jene Vorkehrungen getroffen werden, die vernünftigerweise nach der Lage der Umstände und der Auffassung des Verkehrs vom Schädiger zu erwarten sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022397

Dokumentnummer

JJR_19810330_OGH0002_0060OB00813_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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