Norm
ABGB §652Rechtssatz
Die Sätze in einem Testament: "verkaufen soll sie es nie! Es muß in der Sippe bleiben, besonders der junge XX soll als Übernehmer eingesetzt werden", sind nicht als bloßer Wunsch des Erblassers, sondern als verbindliche Anordnung eines Substitutionslegates anzusehen. Die weiteren Worte "und eventuell seine Schwester Y" sind als eine gemeine Substitution zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0012591Dokumentnummer
JJR_19810407_OGH0002_0040OB00546_8000000_001