Norm
ABGB §427Rechtssatz
Zur wirklichen Übergabe einer in einem Postsparbuch verbrieften Spareinlage genügt die bloße Übergabe des Postsparbuches ohne Berechtigungskarte nicht. Befindet sich die Berechtigungskarte bei einem Dritten, kann die Forderung dadurch wirklich übergeben werden, daß der Geschenkgeber den Dritten anweist, die Berechtigungskarte an den Geschenknehmer herauszugeben oder für ihn innezuhaben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0038687Dokumentnummer
JJR_19810408_OGH0002_0010OB00567_8100000_002