RS OGH 2008/7/2 8Ob9/81, 7Ob170/98w, 8Ob14/05z, 2Ob34/05x, 7Ob17/08p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1981
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Norm

KSchG §1 Abs1

Rechtssatz

Es muß sich bei den Geschäften nicht unbedingt um Verträge handeln; unter den Anwendungsbereich des KSchG fallen bei Zutreffen der dort normierten Voraussetzungen auch etwa die Offerte und andere einseitige rechtsgeschäftliche Akte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065343

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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