RS OGH 1981/4/9 7Ob521/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.04.1981
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Norm

AußStrG §9 A2c
ProkG §2
UOG §2
UOG §51
ZPO §6
ZPO §514 D

Rechtssatz

Wurde eine Sachentscheidung angefochten, so ist die Legitimationsfrage als Vorfrage der Zulässigkeit des Rechtsmittels zu prüfen und bei ihrer Verneinung das Rechtsmittel zurückzuweisen. Nur wenn ein Zischenstreit oder eine Formalerledigung ausschließlich die Legitimationsfrage betrifft, ist hierüber materiell zu entscheiden und der Betroffene zum Rekurs legitimiert (Hier: Vertretung eines Universitätsinstitutes vor Gericht durch dessen Vorstand anstatt durch die Finanzprokuratur).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 521/81
    Entscheidungstext OGH 09.04.1981 7 Ob 521/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0006825

Dokumentnummer

JJR_19810409_OGH0002_0070OB00521_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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