Norm
StPO §252 Abs1 Z1Rechtssatz
Die im Vorverfahren aufgenommene Niederschrift über die Vernehmung eines in Hongkong wohnenden Zeugen kann auch gegen den Widerspruch des Angeklagten verlesen und der Antrag auf Vorladung dieses Zeugen zur Hauptverhandlung abgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0098246Dokumentnummer
JJR_19810428_OGH0002_0090OS00057_8100000_001