RS OGH 1982/2/17 1Ob41/80; 1Ob39/81

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Veröffentlicht am 29.04.1981
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Norm

WRG §26 Abs2

Rechtssatz

Der Wasserberechtigte haftet auch ohne Verschulden für Schäden, die einem Fischereiberechtigten dadurch entstehen, daß beim bewilligungsgemäßen Betrieb einer Wasserbenutzungsanlage einem Bediensteten ein Fehlverhalten unterläuft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0082453

Im RIS seit

29.04.1981

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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