Norm
ABGB §1323 C1Rechtssatz
Wird eine unter Einsatz von Arbeitsleistungen montierte gebrauchte Sache beschädigt, so sind bei der Ermittlung des zu ersetzenden Schadens auch die Montagekosten um eine Abnützungsquote zu kürzen, weil sich auch der Wert der für die Montage erbrachten Arbeitsleistungen mit dem Näherrücken des Erneuerungstages verringert. Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung EvBl 1954/413 unter Berufung auf Koziol in JBl 1965,343.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0030362Dokumentnummer
JJR_19810429_OGH0002_0010OB00714_8000000_001