RS OGH 1981/4/29 1Ob597/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1981
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Norm

ZPO §237 A
ZPO §552 Abs4
ZPO §559

Rechtssatz

Nach Erhebung von Einwendungen kann im Mandatsverfahren und im Wechselmandtsverfahren die Klage unter Verzicht auf den Anspruch bei zum Schluß der Streitverhandlung zurückgenommen werden. Damit wird nicht nur bewirkt, daß derselbe Anspruch zwischen den Parteien bzw deren Rechtsnachfolgern nicht neuerlich klageweise geltend gemacht werden kann, der Zahlungsauftrag wird durch die Klagsrücknahme auch ex lege wirkungslos.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 597/81
    Entscheidungstext OGH 29.04.1981 1 Ob 597/81
    Veröff: EvBl 1981/172 S 495

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0039672

Dokumentnummer

JJR_19810429_OGH0002_0010OB00597_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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