RS OGH 2025/6/4 1Ob539/81; 5Ob312/81; 1Ob611/95; 9ObA82/98v; 9ObA181/98b; 9ObA354/98v; 9ObA247/99k;

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Veröffentlicht am 29.04.1981
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Rechtssatz

Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching II, 364).Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching römisch zwei, 364).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035972

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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