Norm
ZPO §52 Abs2Rechtssatz
Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching II, 364).Bietet ein Teilurteil für das Rechtsmittelgericht die Möglichkeit der Kostenwertfestsetzung, sind die Kosten des Rechtsmittelverfahrens in der diesen Teil des Prozessgegenstandes abschließend erledigenden Entscheidung ziffernmäßig zu bestimmen (Fasching römisch zwei, 364).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035972Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.08.2025