RS OGH 1981/5/7 12Os30/81, 11Os6/11h

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Veröffentlicht am 07.05.1981
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Norm

StGB §32 Abs3
StGB §33 Z1

Rechtssatz

Auch die Zahl der Opfer ist für die Strafzumessung von Bedeutung, mag auch der Gesamtschaden an sich einen höheren Strafsatz bedingt haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0091114

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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