Norm
EO §93 Abs1Rechtssatz
Weist das Rekursgericht den Rekurs gegen die Abweisung der EV zu Unrecht als verspätet zurück, sind die Kosten des Rekurses dagegen als weitere Kosten des Rekursverfahrens zweiter Instanz zu erklären.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0005676Dokumentnummer
JJR_19810512_OGH0002_0050OB00613_8100000_001