RS OGH 1981/5/13 6Ob810/80

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Veröffentlicht am 13.05.1981
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Norm

ABGB §418

Rechtssatz

Der Bauführer, der den wesentlichen Teil seines Bauwerkes über einem bestehenden durch Aufstocken errichtet, während nur der Rest direkt auf der Grundfläche zu stehen kommt, erwirbt jedenfalls dann keinerlei Eigentum, wenn er nicht gemäß einer getroffenen Vereinbarung darauf vertrauen durfte, daß ihm auch das Eigentum an überbauten Altbestand zufallen werde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 810/80
    Entscheidungstext OGH 13.05.1981 6 Ob 810/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011091

Dokumentnummer

JJR_19810513_OGH0002_0060OB00810_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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