RS OGH 1981/5/14 7Ob11/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1981
beobachten
merken

Rechtssatz

Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach Paragraph 23, VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 11/81
    Entscheidungstext OGH 14.05.1981 7 Ob 11/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0080412

Dokumentnummer

JJR_19810514_OGH0002_0070OB00011_8100000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten