Rechtssatz
Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach § 23 VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).Die Prüfung des Vorliegens einer Gefahrerhöhung nach Paragraph 23, VersVG erfordert eine Gegenüberstellung und gegenseitige Abwägung der gefahrerhöhenden und der gefahrvermindernden Umstände (Gefahraufrechnung).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0080412Dokumentnummer
JJR_19810514_OGH0002_0070OB00011_8100000_004