Norm
KartG 1972 §9 Abs2Rechtssatz
Ein Kartellbevollmächtigter ist weder nach § 14 UWG noch nach § 12 RabG noch § 5 ZugG im eigenen Namen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Dritter klagslegitimiert. Eine solche Berechtigung kann auch nicht aus § 13 "MRV - Ski" abgeleitet werden.Ein Kartellbevollmächtigter ist weder nach Paragraph 14, UWG noch nach Paragraph 12, RabG noch Paragraph 5, ZugG im eigenen Namen zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen Dritter klagslegitimiert. Eine solche Berechtigung kann auch nicht aus Paragraph 13, "MRV - Ski" abgeleitet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0063515Dokumentnummer
JJR_19810519_OGH0002_0040OB00342_8100000_001