RS OGH 1981/5/19 5Ob617/81, 7Ob501/91

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Veröffentlicht am 19.05.1981
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Norm

ABGB §1029 A2
ABGB §1029 B4
ABGB §1120 D

Rechtssatz

Durch die Übergabe einer Liegenschaft an den Käufer vor der für die Eigentumsübertragung notwendigen Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch setzt der Verkäufer kein Verhalten, aus dem allein der Schluß abzuleiten wäre, er habe den Käufer für die Zeit bis zum Eigentumsübergang als seinen Stellvertreter mit der Liegenschaftsverwaltung betraut.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019607

Dokumentnummer

JJR_19810519_OGH0002_0050OB00617_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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