Norm
ABGB §1029 A2Rechtssatz
Durch die Übergabe einer Liegenschaft an den Käufer vor der für die Eigentumsübertragung notwendigen Einverleibung des Eigentumsrechtes im Grundbuch setzt der Verkäufer kein Verhalten, aus dem allein der Schluß abzuleiten wäre, er habe den Käufer für die Zeit bis zum Eigentumsübergang als seinen Stellvertreter mit der Liegenschaftsverwaltung betraut.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0019607Dokumentnummer
JJR_19810519_OGH0002_0050OB00617_8100000_001