Norm
ABGB §94Rechtssatz
Im Zweifel wird bei einem Bruchteilstitel durch eine Vereinbarung über die Höhe zu leistender Unterhaltsraten der bisherige Exekutionstitel nicht aufgelöst. Erklärt der Unterhaltsberechtigte dem Unterhaltsverpflichteten gegenüber, derzeit mit einem bestimmten Unterhaltsbetrag einverstanden zu sein, hat er bis zum Widerruf dieser Erklärung auf allenfalls zustehende Mehrleistungen verzichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0009588Dokumentnummer
JJR_19810520_OGH0002_0030OB00035_8100000_001