Rechtssatz
Durch das fälschliche Vorschieben einer unbekannten Person als Täter einer tatsächlich verübten Straftat wird keine mit (gerichtlicher) Strafe bedrohte Handlung vorgetäuscht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0095953Dokumentnummer
JJR_19810526_OGH0002_0110OS00052_8100000_001