RS OGH 1981/6/10 3Ob52/81

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Veröffentlicht am 10.06.1981
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Norm

ABGB §428

Rechtssatz

Die Übergabsform des § 428 ABGB ist für den Kreditverkehr gefährlich, weil sie zur Verwendung bei simulierten und betrügerischen Geschäften besonders geeignet ist und die Möglichkeit eines Mißbrauches zur Schädigung der Gläubiger durch Scheingeschäft eröffnet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 52/81
    Entscheidungstext OGH 10.06.1981 3 Ob 52/81
    JBl 1982,311

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011221

Dokumentnummer

JJR_19810610_OGH0002_0030OB00052_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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