RS OGH 1981/6/10 3Ob52/81

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Veröffentlicht am 10.06.1981
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Norm

ABGB §428

Rechtssatz

Gültig ist auch das abstrakte Besitz-Konstitut, bei dem der Rechtsgrund der Detention im Vertrag nicht zum Ausdruck gelangt. Es genügt daher nicht nur die Erklärung des Veräußerers, die Sache als Verwahrer zu behalten und die bittweise Gestattung der Weiterbenützung, sondern auch die Übergabe an einem bestimmten Tag, bis zu welchem dem Veräußerer die Benützung weitergestattet bleibt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 52/81
    Entscheidungstext OGH 10.06.1981 3 Ob 52/81
    JBl 1982,311

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011199

Dokumentnummer

JJR_19810610_OGH0002_0030OB00052_8100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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