RS OGH 1981/6/11 7Ob598/81

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Veröffentlicht am 11.06.1981
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Norm

ABGB §1090 IIb

Rechtssatz

Wird in einem Vertrag jemanden bloß gestattet, die Wohnung zur Unterbringung von Betriebsangehörigen seines Unternehmens zu verwenden, darf dieser mit einem Dienstnehmer keinen Untermietvertrag schließen, da ein solcher Vertrag zur Folge hätte, daß das Recht zur Wohnungsbenützung nicht auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt wäre.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 598/81
    Entscheidungstext OGH 11.06.1981 7 Ob 598/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020471

Dokumentnummer

JJR_19810611_OGH0002_0070OB00598_8100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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