Norm
ABGB §1090 IIhRechtssatz
Wird nach Auflösung eines Tankstellenvertrages zwischen einem Mineralölhändler und dem Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Tankstelle errichtet wurde, ein Bestandvertrag über das Grundstück abgeschlossen, auf dem der Händler die Tankstelle nunmehr selbst betreibt, liegt darin keine Pacht eines Unternehmens, sondern (Geschäftsraummiete) Miete der Grundfläche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0020920Dokumentnummer
JJR_19810617_OGH0002_0010OB00600_8100000_001