RS OGH 1981/6/23 5Ob538/81

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1981
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Norm

ABGB §864a
ABGB §879 Abs1 BIId
ABGB §879 Abs3 E

Rechtssatz

Wegen ihrer im Einzelfall sehr verschiedenen Natur ist nicht grundsätzlich eine rechtliche Gleichbehandlung von Formularverträgen mit "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" angezeigt. Sie können im Einzelfall infolge der mit der Vorformulierung verbundenen Überlegenheit des Verwenders und der dadurch bedingten "verdünnten Willensfreiheit" des Vertragspartners den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gleich zu behandeln sein.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 538/81
    Entscheidungstext OGH 23.06.1981 5 Ob 538/81
    Veröff: JBl 1982,652

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0014614

Dokumentnummer

JJR_19810623_OGH0002_0050OB00538_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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