RS OGH 1981/7/1 6Ob2/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1981
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Norm

ABGB §1284 Ac
AnerbenG §14

Rechtssatz

Nicht der Rechtsgrund des Schadenersatzes und seine Voraussetzungen, sondern die durch den Versorgungszweck bedingte Umwandlung der Naturalleistungen in einen Anspruch auf das Geldinteresse scheint auch der Regelung nach § 14 Abs 1 Satz 3 AnerbenG ("wenn infolge ständiger Zwistigkeiten dem Ausgedinger das weitere Verbleiben auf dem Erbhof nicht mehr zugemutet werden kann") zugrundezuliegen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2/80
    Entscheidungstext OGH 01.07.1981 6 Ob 2/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022448

Dokumentnummer

JJR_19810701_OGH0002_0060OB00002_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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