Norm
ABGB §1284 AcRechtssatz
Nicht der Rechtsgrund des Schadenersatzes und seine Voraussetzungen, sondern die durch den Versorgungszweck bedingte Umwandlung der Naturalleistungen in einen Anspruch auf das Geldinteresse scheint auch der Regelung nach § 14 Abs 1 Satz 3 AnerbenG ("wenn infolge ständiger Zwistigkeiten dem Ausgedinger das weitere Verbleiben auf dem Erbhof nicht mehr zugemutet werden kann") zugrundezuliegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022448Dokumentnummer
JJR_19810701_OGH0002_0060OB00002_8000000_001